CDU setzt sich für Abschaffung des Straßenausbeitrages ein

14.09.2018

CDU stellt Antrag zur Entlastung der Bürger in Kölln-Reisiek.

Nachdem der Schleswig-Holsteinische Landtag die Gesetzesänderung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dahingehend geändert hat, dass die Kommunen selbst festlegen können, ob diese erhoben werden, fordert die CDU Kölln-Reisiek, die Eigentümer an dieser Stelle zu entlasten.

Hierzu hat sie einen Antrag im Gemeinderat eingebracht.

 

 

Antrag der CDU Kölln-Reisiek

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Die Satzung der Gemeinde Kölln-Reisiek über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird in Bezug auf die Erhebung von Straßen-ausbaubeiträgen für die Erneuerung, den Umbau sowie die Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen zum 26.01.2018 außer Kraft gesetzt bzw. diesbezüglich aufgehoben. Dies gilt auch für be-reits begonnene oder geplante, aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die o.g. Satzung diesbezüglich zu ändern und zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Kompensation der Einnahmeausfälle keine Er-höhung der Grund- und/oder Gewerbesteuer oder Kürzungen im sozialen oder schulischen Bereich vorgenommen wird.

Begründung:

Mit der Aufhebung der Beitragspflicht soll eine nicht unerhebliche Entlastung der Grundstückseigen-tümer erreicht werden. Die bisher subjektiv empfundenen Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Feststellung der Beitragshöhe, werden damit beseitigt. Nachdem der Schleswig-Holsteinische Landtag die Gesetzesänderung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dahingehend geändert hat, dass die Kommunen selbst festlegen können, ob diese erhoben werden, fordert die CDU, die Eigentümer an dieser Stelle zu entlasten.

Die Verpflichtung seitens des Landes zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 76 Abs. 2 Gemeindeordnung (Gesetzentwurf – Drucksache 19/150) wurde mit Beschluss vom 14.12.2017 aufgehoben. Die Änderung ist seit dem 26.01.2018 rechtskräftig.

Finanzielle Auswirkungen:

Die entgangenen Einnahmen werden durch zusätzliche Landesmittel kompensiert.

Ulrich Schley

Fraktionsvorsitzender